Verordnungen

Die Verordnung kann von Ihrem Allgemeinmediziner oder Facharzt ( Neurologe, Kinderarzt, Zahnarzt oder HNO-Arzt ), abhängig vom Störungsbild, ausgestellt werden. Auf dieser sollten neben Ihren Daten, die Diagnose, der Therapiebedarf und die Dauer pro Einheit in Minuten ersichtlich sein.

Die Verordnung muss von Ihrer Krankenversicherung chefärztlich bewilligt werden. In einzelnen Fällen kann ich mich mit Ihrer Versicherung in Verbindung setzen und Ihnen diesen Weg ersparen. ( z.B. falls Ihre Erkrankung Sie daran hindert, ältere hilfsbedürftige Patienten,... )

Da ich als Wahllogopäde tätig bin, erhalten Sie von mir nach der Begleichung der Therapieeinheiten eine Honorarnote. Wenn Sie diese gemeinsam mit der Verordnung bei Ihrer Krankenversicherung einreichen, kommt es zu einer teilweisen Therapiekostenrückerstattung.

Falls Fragen bezüglich der einzelnen Schritte aufkommen sollten, können Sie sich gerne mit mir in Verbindung setzen.


Bei zu kurzfristiger Absage eines Therapietermins (weniger als 24 Stunden vor Beginn der Einheit) bzw. bei unentschuldigtem Versäumen (z.B. Vergessen des Termins) wird Ihnen die versäumte Behandlung trotzdem in Rechnung gestellt. Hierbei bitte ich Sie um Ihr Verständnis.